Neben der Möglichkeit des Vermieters, den Mietvertrag durch ordentliche Kündigung zu beenden, besteht in gewissen Fällen auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Dabei muss zwischen der außerordentlichen fristlosen sowie der außerordentlichen befristeten Kündigung unterschieden werden. [mehr...]
Im Gegensatz zum Mieter sind die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters stark eingeschränkt. Hinzu kommt, dass der Vermieter – im Gegensatz zum Mieter – grundsätzlich einen Kündigungsgrund benennen und ein berechtigtes Interesse auch nachweisen muss. [mehr...]
Auf die Klausel kommt es an.... Kritische Formulierung in Mietverträgen. In den vergangenen Jahren hat sich der BGH intensiv mit der Frage beschäftigt, ob und ggf. in welchem Umfang der Mieter zu Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden kann. [mehr...]
I. Rechtsprechung zu starren Fristen
Unwirksamkeit starrer Fristenklauseln auch im Gewerberaummietrecht
BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 – XII ZR 84/06
Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam [mehr...]